Den Kommunen wieder vertrauen

Gesellschaft

Für die meisten Menschen ist der Staat zunächst ihre Stadt oder Gemeinde. Hier erleben sie, ob er funktioniert: ob die Kita verlässlich öffnet, die Straßen instandgehalten werden und das Rathaus weiterhilft. Wenn das gelingt, wächst Vertrauen. Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 71 unserer Landesverfassung garantieren die kommunale Selbstverwaltung mit ihrer Finanz- und Organisationshoheit. Dahinter steht der Gedanke der Subsidiarität: Was die kleinere Gemeinschaft selbst leisten kann, soll sie selbst gestalten.

Dieses Erfolgsmodell steht unter Druck. Zu oft haben Brüssel und Berlin, aber auch Stuttgart bis ins Rathaus hineinregiert. Die Folgen dieses Steuerungsanspruchs zeigen sich etwa im Förder- und Beauftragtenwesen: Wo ein Zuschuss winkt, kann ein Projekt Vorrang bekommen, obwohl etwas anderes dringlicher wäre. Eigenanteile und Folgekosten binden Geld. Die Entscheidung fällt formal vor Ort, wird aber durch Förderbedingungen vorgezeichnet. So werden die Kommunen am goldenen Zügel geführt.

Auch die Organisationshoheit wird eingeengt. Für kommunale Beauftragtenstrukturen fließen rund 100 Millionen Euro an Landeszuschüssen. Das macht zusätzliche Stellen attraktiv.

Denn wer will sich schon vorwerfen lassen, Fördergeld liegengelassen zu haben? Beim Programm „Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz“ zahlt das Land beispielsweise die Zuschüsse in den ersten beiden Jahren. Die Kommunen verpflichten sich jedoch, die zusätzlichen Stellen mindestens vier Jahre zu besetzen.

Es gilt, Vertrauen in das Urteil und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen vor Ort zu haben. Dieses Vertrauen muss sich in echter Entscheidungsfreiheit zeigen. Wir müssen den Kommunen ihre Freiheit und Verantwortung zurückgeben. Diese Vertrauenswende hat drei Schwerpunkte. Erstens sollen die Kommunen die Hoheit über ihr Geld zurückbekommen. Dafür sollen kleinteilige Förderprogramme gebündelt und Zuschüsse möglichst pauschal bereitgestellt werden. Dabei bleiben den Kommunen die finanziellen Mittel erhalten, sie werden vor Ort aber gezielter eingesetzt. Weniger Bürokratie setzt Geld und Arbeitszeit frei, die den Kommunen zugutekommen.

Zweitens sollen die Kommunen die Freiheit zurückbekommen, ihre Verwaltung selbst zu organisieren. Dafür sollen entbehrliche Organisationsvorgaben und finanzielle Anreize für Beauftragtenstellen abgebaut werden. Ob eine eigene Stelle, ein bestehendes Amt oder die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden am besten zur Aufgabe passt, entscheiden die Kommunen selbst. Dazu gehört dann aber auch, Entscheidungen von Kommunen zu respektieren, die man selbst anders getroffen hätte.

Drittens müssen die Aufgaben und Bürokratie reduziert werden. Das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz erlaubt Gemeinden und Landkreisen bereits, auf Antrag befristet von Landesvorgaben abzuweichen und einfachere Lösungen zu erproben. In der Zukunftskommission überprüfen Land und Kommunen nun konsequent Aufgaben und Standards. Nötig sind Vereinfachungen, die bis Jahresende in das erste Jahresentlastungsgesetz einfließen sollen. Mit dem geplanten Effizienzgesetz werden darüber hinaus zahlreiche Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zum 1. Januar 2028 entfallen.

Trotz knapper Landeskassen gilt das Wort: mit voller Kraft für eine stabile Finanzausgleichsmasse, Unterstützung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe. Kommunale Freiheit braucht einen planbaren Haushalt. Denn für das soziale Leben – ob Schwimmbad oder Vereinsförderung – muss nach den Pflichtaufgaben noch Geld bleiben. Bei übertragenen Aufgaben muss das Konnexitätsprinzip gelten.

Finanzielle Hilfe und strukturelle Entlastung gehören zusammen. Wer vor Ort Verantwortung trägt, muss vor Ort entscheiden können und dafür die notwendige finanzielle Ausstattung haben.

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